Campus Tönisvorst

Die Stadt Tönisvorst plant einen neuen Campus im Herzen der Stadt. In der Nähe des Wasserturms zwischen den Ortsteilen St. Tönis und Vorst könnte der Campus Tönisvorst entstehen.

Aktueller Sachstand?

Am 7. Dezember 2022 hat der Stadtrat die Stadtverwaltung zur Vorbereitung der Realisierung der CAMPUS-Variante 2b in modifizierter Form beauftragt. Sprich: Die Mehrheit des Rates strebt einen Neubau der Gesamtschule auf einem Grundstück am Wasserturm an, das Gymnasium kann gemäß Wunsch auf dem Corneliusfeld bleiben und im Kirchenfeld soll ein Klimaquartier entstehen. Für diese vorbereitenden Maßnahmen zur Realisierung hat der Rat Mittel bis zu einer Million Euro freigegeben. Dies gilt dann als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Aktuelle Kostenermittlungen auf Grundlage der Machbarkeits- und integrativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gehen hier von einer Investitionssumme zwischen 121,70 und 133,9 Millionen Euro aus. Darin bewusst nicht enthalten sind mögliche Fördermittel, die die finanzielle Belastung reduzieren können. Alle sieben Beschlusspunkte sind in der Verwaltungsvorlage unter Vorgang 383/2022 - SD.NET RIM 4 (ratsinfomanagement.net) einsehbar – inklusive aktueller Kostenermittlung.

Wie geht es weiter?

Folgende Schritte geht die Verwaltung jetzt gemäß Ratsbeschluss vom 7. Dezember unter anderem an:

  • Regionalplanänderung: Die Verwaltung wird nun das Antragsschreiben zur Regionalplanänderung an die Bezirksregierung Düsseldorf versenden. Die weiteren Schritte werden dann im zuständigen Fachausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Infrastruktur vorberaten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept: Hiermit sollen konkrete Lösungsvorschläge für die verkehrssichere Anbindung und Erschließung der beiden Standorte Corneliusfeld und Wasserturm einschließlich der Stellflächen für Kfz und Fahrräder erarbeitet werden. Der Fokus der Betrachtung soll dabei auf den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer des Umweltverbunds (Der Umweltverbund, das sind Radfahrer, Fußgänger und der Öffentliche Personennahverkehr) sowie mobilitätsbeeinträchtigter Menschen liegen. Ferner soll die Anzahl der Stellplätze unter Nutzung von möglichen Synergien optimiert werden (Parkplätze, die tagsüber von Lehrern oder Verwaltungsmitarbeitern genutzt werden, dienen abends Besuchern von Kulturveranstaltungen oder Sportlern. Das Prinzip lautet: möglichst hohe ganztägige Auslastung).
  • Städtebaulich-landschaftsplanerisches Konzept: Hier geht es um die Integration der Standorte in den vorhandenen Grünzug sowie die Vernetzung mit den umgebenen Wegebeziehungen. Dabei sollen die erforderlichen Baukörper dimensioniert und positioniert und Freiflächen mitsamt der vorgesehenen Nutzung definiert werden. Ein weiteres Element des Konzepts ist die Festlegung der grundlegenden räumlichen und materialbezogenen Qualitäten für den Hochbau, Tiefbau und Landschaftsbau.
  • Raumprogramme der Schulen, Schulhöfe, Sportflächen und der Verwaltung: Die sollen gemeinsam mit den jeweiligen Nutzer*innen erarbeitet werden, sprich: Die Schulen sollen auf das jeweilige pädagogische Konzept zugeschnitten werden. Das Raumprogramm der Verwaltung soll unter Berücksichtigung der Veränderungen durch mobiles Arbeiten und Digitalisierung unter Anhörung der Personalvertreter angepasst werden. Hierbei wird eine Reduzierung der Gesamtfläche von zirka 30 Prozent zum Gutachten aus 2019 angestrebt. Die Raumprogramme für Sporthallen und Außensportflächen sollen gemeinsam mit den Schulen sowie den Sportvereinen auf die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.
  • Energie- und Wärmekonzept: Im Rahmen des Energie- und Wärmekonzepts sollen konkrete Möglichkeiten für die Versorgung der Standorte Corneliusfeld und Wasserturm mit vor Ort produziertem Strom aus regenerativen Quellen sowie Vorgaben zum Eigenversorgungsgrad und Speicherlösungen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll das Konzept grundsätzliche Parameter für die Wärmeversorgung durch kalte Nahwärme auf Basis von Geothermie entwickeln. In das Konzept werden ebenfalls Überlegungen zu den Themen Dach- und Fassadenbegrünung sowie zu sogenannten Low-Tech-Gebäuden (z.B. Konzept 2226 ) einbezogen.
  • Masterplan erstellen: Der Masterplan soll die verschiedenen fachlichen Einzelkonzepte zu einem in sich schlüssigen Konzept zusammenfassen, sprich das „integrierte Verkehrs- und Mobilitätskonzept“, das „städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept“, die „Raumprogramme der Schulen, Schulhöfe, Sportflächen und der Verwaltung“ und das „Energie- und Wärmekonzept“. Im Masterplan werden darüber hinaus auch konkrete Aussagen zu Bauschritten und Kostenermittlung getätigt. Der Masterplan dient als fachliche Grundlage für die spätere Ausarbeitung der Funktionalausschreibungen für die Realisierungswettbewerbe.

Weiteres Vorgehen: Nach der Erstellung des Masterplans wird dieser den Fachausschüssen und dem Rat zur Diskussion sowie zur Fassung eines Maßnahmenbeschlusses vorgelegt. Anschließend werden die Funktionalausschreibungen erstellt und die Realisierungswettbewerbe durchgeführt. Zum Hintergrund: In den Funktionalausschreibungen werden der Masterplan und die integrierten Fachkonzepte in Form eines Pflichtenhefts für die Teilnehmer der Realisierungswettbewerbe umgearbeitet. Pflichtenheft heißt in diesem Zusammenhang, dass alle Vorgaben, Qualitäten und Anforderungen konkret benannt werden, die in der Planungsaufgabe des Wettbewerbs zu bearbeiten sind.

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Neuigkeiten / Veranstaltungen

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